Hinrichtung von Shahram Sadeghi: Schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf Leben

Am 16. August 2026 wurde Shahram Sadeghi hingerichtet. Er war im Zusammenhang mit den Protesten in Karadsch zum Tode verurteilt worden, obwohl bei dem ihm zugeschriebenen Vorfall nach den veröffentlichten Angaben niemand getötet worden war.

Shahram Sadeghi – Hinrichtung eines Protestierenden im Iran

Sieben Verletzte, aber kein Todesopfer

Shahram Sadeghi wurde vorgeworfen, am Abend des 8. Januar 2026 im Bereich der Golzar-Kreuzung in Karadsch mit einem Auto mehrere Angehörige der Sicherheitskräfte angefahren zu haben. In der Darstellung des Falls ist von sieben verletzten Beamten die Rede. Ein Todesopfer wurde nicht genannt.

Damit stellt sich die grundlegende Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage gegen einen Angeklagten, dem keine vorsätzliche Tötung nachgewiesen wurde, ein Todesurteil verhängt und vollstreckt werden konnte.

Unzureichend geprüfte Darstellung eines Fahrzeugdiebstahls

Nach seiner Festnahme erklärte Sadeghi, er sei auf dem Weg von Eslamshahr zu seinem Wohnort in Kordan gewesen und habe in Karadsch anhalten wollen. Dort sei sein Fahrzeug gestohlen worden. Er gab an, den Diebstahl unmittelbar über die Notrufnummer 110 gemeldet zu haben.

Diese Darstellung wurde zurückgewiesen, weil im System kein Protokoll des Anrufs gefunden worden sei. Ob umfassende weitere Ermittlungen zu dem behaupteten Fahrzeugdiebstahl vorgenommen wurden, ist nicht ersichtlich.

Zweifel an der Freiwilligkeit des Geständnisses

Später wurde ein Geständnis veröffentlicht, wonach Sadeghi selbst zur Golzar-Kreuzung gefahren sei, das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf Sicherheitskräfte zugesteuert, sieben Personen verletzt und den Wagen anschließend mit Unterstützung anderer Protestierender in Brand gesetzt habe.

Aufnahmen aus der Haft zeigten ihn sichtbar gezeichnet. Dies wirft ernsthafte Fragen auf, ob seine Aussagen freiwillig und ohne Druck, Misshandlung oder Folter zustande kamen. Unter Zwang erlangte Aussagen dürfen in einem rechtsstaatlichen Verfahren weder als Beweis verwendet noch zur Grundlage eines Todesurteils gemacht werden.

Beschleunigtes Verfahren und Vollstreckung

Das Revolutionsgericht in Karadsch verurteilte Shahram Sadeghi wegen eines angeblichen operativen Handelns zugunsten feindlicher Staaten zum Tode und ordnete außerdem die Beschlagnahmung seines gesamten Vermögens an. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil. Die Hinrichtung wurde am Morgen des 16. August 2026 vollstreckt.

Der Fall zeigt, wie weit gefasste sicherheitsbezogene Straftatbestände eingesetzt werden können, um einen Vorfall mit Verletzten als Kapitalverbrechen zu verfolgen, obwohl keine Person getötet wurde.

Schwerwiegende menschenrechtliche Bedenken

Nach Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darf die Todesstrafe in Staaten, die sie noch nicht abgeschafft haben, nur für die schwersten Verbrechen in Betracht kommen. Nach der Auslegung der Vereinten Nationen sind damit ausschließlich Straftaten gemeint, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt.

Die Hinrichtung eines Menschen, dem keine Tötung nachgewiesen wurde, begründet daher den dringenden Verdacht einer willkürlichen Entziehung des Rechts auf Leben. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das Folterverbot, das Recht auf ein faires Verfahren und den Grundsatz, dass bei erheblichen Zweifeln keine irreversible Strafe vollstreckt werden darf.

Forderung nach wirksamen Maßnahmen gegen Hinrichtungen

Die Hinrichtung Shahram Sadeghis erfolgte trotz wachsender internationaler Kritik an der Anwendung der Todesstrafe gegen Protestierende im Iran. Öffentliche Stellungnahmen allein reichen offenbar nicht aus, um weitere Vollstreckungen zu verhindern.

Die internationale Gemeinschaft und Menschenrechtsinstitutionen sind aufgefordert, diplomatische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Gefangener zu verstärken. Offizielle Beziehungen sollten an überprüfbare Fortschritte bei der Aussetzung von Todesurteilen, der Einhaltung fairer Verfahren und dem Schutz vor Folter geknüpft werden.

Die Todesstrafe ist unumkehrbar. Wo kein Mensch getötet wurde und erhebliche Zweifel am Verfahren bestehen, stellt ihre Vollstreckung einen besonders schweren Angriff auf das Recht auf Leben dar.