Mehdi Meskin-Navaz im Lakan-Gefängnis weiterhin ohne notwendige medizinische Versorgung
Stand: 25. August 2026
Der politische Gefangene Mehdi Meskin-Navaz wird im Lakan-Gefängnis in Rascht weiterhin nicht angemessen medizinisch versorgt. Nach den vorliegenden Berichten leidet er unter schweren Beschwerden an der Wirbelsäule und beiden Knien. Eine fachärztlich erforderliche Behandlung und die Verlegung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses sind bislang nicht erfolgt.

Starke Schmerzen und notwendige Operation
Die Behandlung und Physiotherapie seiner Lendenwirbel sowie beider Kniescheiben sollen unvollständig geblieben sein. Dadurch leide Meskin-Navaz unter starken und anhaltenden Schmerzen. Nach Angaben aus seinem Umfeld benötigt er eine Operation und den Ersatz einer Kniescheibe.
Seine Familie hat erklärt, die Kosten der Behandlung übernehmen zu wollen. Dennoch soll die Gefängnisverwaltung seine Überstellung in eine externe medizinische Einrichtung weiterhin verhindern. Wiederholt vereinbarte Untersuchungstermine seien dadurch verpasst worden.
Langwierige Verwaltung blockiert den Zugang zur Behandlung
Ein zusätzliches Hindernis ist offenbar die bislang nicht vollständig abgeschlossene Übertragung seiner Gerichts- und Krankenakten aus Teheran an die zuständigen Stellen am aktuellen Haftort. Jeder Antrag auf eine externe Behandlung muss deshalb langwierige Verwaltungswege zwischen zwei Provinzen durchlaufen. Diese Verzögerungen erschweren den Zugang zu notwendiger fachärztlicher Versorgung erheblich.

Folgeschäden einer schweren Verbrennung
Meskin-Navaz erlitt während seiner früheren Haft im Evin-Gefängnis schwere Verbrennungen. Bereits 2024 wurde berichtet, dass etwa 36 Prozent seines Körpers betroffen gewesen seien. Nach einer zeitweiligen Verlegung zur Behandlung sei er in die Haft zurückgebracht worden, bevor die medizinische Nachsorge vollständig abgeschlossen war.
Weil ihm von seiner Familie beschaffte Medikamente zeitweise nicht zur Verfügung gestanden hätten und die Nachbehandlung unterbrochen worden sei, leide er weiterhin unter Hautverklebungen, fehlerhafter Narbenheilung, Blasenbildung und einer schmerzhaften Zusammenziehung der Haut.
Verlegung nach Lakan und abgelehnte bedingte Freilassung
Meskin-Navaz wurde am 7. September 2024 zur Verbüßung seiner Haftstrafe festgenommen und zunächst in das Gefängnis von Bandar Anzali gebracht. Zwischen dem 20. Februar und dem 20. März 2026 wurde er aus bislang nicht öffentlich geklärten Gründen in das Lakan-Gefängnis in Rascht verlegt.
Obwohl er mehr als ein Drittel seiner Haftstrafe verbüßt haben soll, wurden seine wiederholten Anträge auf bedingte Freilassung abgelehnt. Gerade angesichts seines Gesundheitszustands und der fehlenden Behandlung verschärft diese Entscheidung die Sorge um seine körperliche Unversehrtheit.
Hintergrund des Verfahrens
In einem während einer früheren Haft eröffneten Verfahren wurde Meskin-Navaz 2023 wegen des Vorwurfs der „Gründung einer Gruppe mit dem Ziel, die Sicherheit des Landes zu beeinträchtigen“ zu zehn Jahren und wegen „Propaganda gegen das System“ zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt. Hinzu kamen ein zweijähriges Aufenthaltsverbot für Teheran und angrenzende Provinzen sowie ein zweijähriges Ausreiseverbot.
Zwischen dem 21. Dezember 2024 und dem 19. Januar 2025 wurde sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens angenommen. In der erneuten Verhandlung wurde die Haftstrafe zwischen dem 21. März und dem 20. April 2025 auf fünf Jahre und sechs Monate reduziert.
Mehdi Meskin-Navaz wurde 1979 geboren, ist verheiratet, Vater einer Tochter und stammt aus Bandar Anzali.

Medizinische Versorgung ist ein grundlegendes Recht
Gefangene haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die dem außerhalb von Haftanstalten verfügbaren Standard entspricht. Notwendige Behandlungen dürfen nicht als Druckmittel verweigert oder durch vermeidbare Verwaltungsverfahren so lange verzögert werden, bis dauerhafte Schäden entstehen.
Die zuständigen Behörden müssen Mehdi Meskin-Navaz unverzüglich in ein geeignetes Krankenhaus verlegen, eine unabhängige Untersuchung ermöglichen und die empfohlenen Operationen sowie die Behandlung seiner Verbrennungsfolgen sicherstellen. Sein Antrag auf eine haftrechtliche Erleichterung muss unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands fair und ohne politische Einflussnahme geprüft werden.
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