Iran: 17 Männer in einem Gefängnis in einer Woche gehängt

17 Männer in einem Gefängnis in einer Woche gehängt

IHR-Quellen aus dem Iran zufolge wurden zwischen dem 2. Januar und dem 9. Januar im Rajai-Shahr-Gefängnis in Karaj (westlich von Teheran) 17 Gefangene gehängt, die wegen Mordes angeklagt waren.

IHR-Quellen aus dem Iran zufolge wurden zwischen dem 2. Januar und dem 9. Januar im Rajai-Shahr-Gefängnis in Karaj (westlich von Teheran) 17 Gefangene gehängt, die wegen Mordes angeklagt waren.

Den IHR-Quellen zufolge wurden Mittwoch früh, am 9. Januar 2019, mindestens 12 Gefangene im Rajai-Shahr-Gefängnis in Karaj hingerichtet, denen man Mord vorgeworfen hatte.

Bei drei der Gefangenen handelt es sich um Mohsen Rezaei aus Block 1, Reza Farmanjou aus Block 6 und Baratali Rahimi aus Block 10 des Gefängnisses.

Mohsen Rezaei wurde zum Tode verurteilt, weil er seine Frau getötet habe. Einem engen Freund Mohsen Rezaeis zufolge hatte er stets beteuert unschuldig zu sein und dass seine Geständnisse nach einem Jahr der Folterungen erzwungen worden waren.

Bemerkenswert ist, dass am 2. Januar fünf weitere Gefangene insgeheim im selben Gefängnis wegen Mordes hingerichtet wurden. Von keinem dieser Gefangenen ist bislang der Name bekannt und die iranischen Behörden haben die Hinrichtungen bislang noch nicht bekanntgegeben.

IHR hatte zuvor zahlreiche Berichte bezüglich des Einsatzes von Folter zur Erzwingung von Geständnissen im Iran erhalten. In vielen Fällen wurden Gefangene alleine aufgrund ihrer eigenen Geständnisse zum Tod verurteilt. Im Jahr 2013 berichteten iranische Medien über einen zum Tode verurteilten Gefangenen, dessen Unschuld 48 Stunden vor der geplanten Hinrichtung nachgewiesen werden konnte. Als er gefragt wurde, warum er einen Mord gestanden habe, den er nicht begangen hatte, sagte er: „Sie haben mich so sehr geschlagen, dass ich dachte, ich würde an den Schlägen sterben, wenn ich nicht gestehen würde.”

Der Statistik-Abteilung von Iran Human Rights zufolge erfolgte die Mehrzahl der Hinrichtungen im Jahr 2018 in Fällen von Mordanklagen. Gemäß dem Iranischen Islamischen Strafgesetzbuch wird Mord mit Qisas bestraft, d.h. mit „gleichartiger Vergeltung”. Auf diese Weise legt der Staat die Verantwortung für die Todesstrafe im Fall von Mord in die Hände der Familie des Opfers. In Fällen von Qisa hat der Kläger die Möglichkeit zu vergeben oder Diya (Blutgeld) zu verlangen. In vielen Fällen wird die Familie des Opfers ermuntert, die Schlinge um den Hals des Gefangenen zu legen und sogar die Hinrichtung selbst durchzuführen, indem sie den Stuhl, auf dem der Gefangene steht, wegziehen.