31 Peitschenhiebe gegen Neda Dadejani und Setayesh Sarabi in Sanandadsch vollstreckt

Veröffentlicht am 25. August 2026

Die gegen Neda Dadejani und Setayesh (Behnoush) Sarabi verhängten Urteile von jeweils 31 Peitschenhieben sind vollstreckt worden. Anschließend wurden die beiden kurdischen Aktivistinnen aus Qorveh in die Frauenabteilung des Zentralgefängnisses von Sanandadsch gebracht, um ihre Haftstrafen anzutreten.

Neda Dadejani und Setayesh Sarabi

Nach gerichtlicher Vorladung festgenommen und ausgepeitscht

Am Samstag, dem 22. August 2026, wurden Dadejani und Sarabi zum Gericht in Qorveh vorgeladen. Ihnen war mitgeteilt worden, sie sollten dort Erklärungen abgeben. Unmittelbar nach ihrem Erscheinen wurden beide Frauen festgenommen. Die Strafe von jeweils 31 Peitschenhieben wurde noch am selben Ort vollstreckt.

Danach brachte man sie in die Frauenabteilung des Zentralgefängnisses von Sanandadsch. Ihre Anträge, die Haftstrafe unter elektronischer Überwachung zu verbüßen, waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet.

Gefängnis, Auspeitschung und Verbannung

Die Verfahren gegen die beiden Frauen wurden vor zwei verschiedenen Gerichten geführt. Abteilung 102 des Strafgerichts II in Qorveh verurteilte jede von ihnen wegen des Vorwurfs der „Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe“ zu einem Jahr Haft, 31 Peitschenhieben und zwei Jahren Verbannung in den Landkreis Nikschahr in der Provinz Sistan und Belutschistan.

Zusätzlich verhängte Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Qorveh gegen jede Frau eine zweijährige Haftstrafe wegen des Vorwurfs der „Versammlung und Absprache zur Begehung einer Straftat gegen die innere Sicherheit“.

Damit wurden gegen jede der beiden Frauen insgesamt drei Jahre Haft, 31 Peitschenhiebe und zwei Jahre interne Verbannung ausgesprochen. Nach den Vorschriften über mehrere gleichzeitig verhängte Strafen sollen jeweils zwei Jahre Haft vollstreckt werden.

Symbol der iranischen Justiz mit Waage
Justizwaage als Symbolbild

Festnahmen während der Proteste im Januar 2026

Neda Dadejani und Setayesh Sarabi wurden während der landesweiten Proteste im Januar 2026 von Sicherheitskräften festgenommen. Die nun vollstreckten Urteile stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Protestgeschehen.

Neda Dadejani ist Künstlerin und arbeitet unter anderem als Puppenspielerin, Puppendesignerin, Kostümbildnerin und Theatermaskenbildnerin. Bei einem regionalen Theaterfestival für Menschen mit Behinderungen wurde sie für Puppenspiel und Puppengestaltung ausgezeichnet.

Auspeitschung verstößt gegen die Menschenwürde

Eine staatlich angeordnete körperliche Bestrafung zielt darauf ab, Schmerzen zuzufügen und den betroffenen Menschen zu erniedrigen. Die Vollstreckung einer solchen Strafe gegen zwei Frauen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Protesten verfolgt wurden, verschärft die Sorge vor einer gezielten Einschüchterung von Frauen, kurdischen Aktivistinnen und kritischen Stimmen.

Das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gilt ohne Ausnahme. Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schützen jeden Menschen vor solchen Strafen.

Die körperliche und psychische Gesundheit von Neda Dadejani und Setayesh Sarabi muss unverzüglich unabhängig untersucht werden. Ihnen müssen Zugang zu anwaltlicher Vertretung, medizinischer Versorgung und ein wirksames Rechtsmittel gegen ihre Verurteilungen gewährt werden.

Wir fordern die Aufhebung der Haft- und Verbannungsstrafen sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung beider Frauen.