Verweigerung medizinischer Hilfe
Internationale Menschenrechtsorganisationen fordern die Freilassung von Gefangenen, die allein wegen ihrer Menschenrechtsarbeit in Haft sind. Das betrifft insbesondere kranke Häftlinge.
Im Iran wird insbesondere politischen Gefangenen der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung absichtlich verweigert. Dies ist ein vorsätzlicher Akt von Grausamkeit, um die Gefangenen zusätzlich zu bestrafen oder zu „Geständnissen“ zu zwingen.
Der Menschenrechtsverteidiger Saeed Shirzad, der unweit von Teheran im Rajai-Shahr-Gefängnis der Stadt Karaj inhaftiert ist, benötigt dringend eine Augenoperation. Auch seine kranken Nieren müssen fachärztlich behandelt werden. Die Operation, die von seiner Familie bezahlt wird, hätte im September stattfinden sollen. Eine Einlieferung in ein Krankenhaus wurde jedoch von der Gefängnisleitung nicht zugelassen.
Saeed Shirzad wurde im September 2015 wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Grund für seine Inhaftierung war seine humanitäre Hilfe für Waisen und Straßenkinder sowie für Kinder von politischen Gefangenen. Der 30-jährige Menschenrechtsverteidiger hat mehrfach mit Hungerstreiks gegen die unmenschlichen Haftbedingungen im Rajai-Shahr-Gefängnis protestiert.
Ebenfalls in diesem Gefängnis ist der Menschenrechtler Majid Assadi inhaftiert, dessen Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtert. Der 37-jährige Übersetzer leidet an einer chronischen Erkrankung der Wirbelsäule sowie an Magengeschwüren und Darmentzündungen. Er benötigt dringend regelmäßige fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses, die jedoch immer wieder hinausgezögert oder unterbunden wird.
Majid Assadi wurde im November 2017 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Justiz wirft ihm „Gefährdung der Staatssicherheit“ vor, weil er sich für Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Iran eingesetzt hat. Bereits als Student hatte er für Meinungsfreiheit protestiert und war aus diesem Grund von 2011 bis 2015 in Haft.
In den iranischen Gefängnissen sind folgende Praktiken üblich, die die Gesundheit und das Leben von Gefangenen gefährden:
- Dringend notwendige medizinische oder fachärztliche Behandlungen werden verschleppt oder gänzlich verweigert.
- Die Ernsthaftigkeit von Erkrankungen wird heruntergespielt oder ignoriert.
- Es werden gewöhnliche Schmerz- oder Beruhigungsmittel verschrieben, ohne die zugrundeliegende Erkrankung zu behandeln. Wirksame Medikamente werden zurückgehalten.
- Oft werden Gefangene, die im Krankenhaus sind oder aus Gesundheitsgründen freigelassen wurden, dazu gezwungen, die Behandlung zu unterbrechen und gegen ärztlichen Rat ins Gefängnis zurückzukehren.
Zahlreiche Häftlinge sind aufgrund dieser Praktiken in iranischen Gefängnissen zu Tode gekommen oder haben bleibende gesundheitliche Schäden erlitten. Die absichtliche Unterlassung medizinischer Hilfe verstößt gegen das internationale Verbot der Folter. Die Verweigerung des Zugangs zu lebensrettender Medizin verletzt das Recht auf Leben. Der Iran ist völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Leben aller Bürger des Landes, auch der Gefangenen, zu schützen und das Recht auf angemessene medizinische Versorgung zu respektieren. Die absichtliche Unterlassung medizinischer Hilfe ist grausame, unmenschliche Behandlung und Folter.